Leistungen für Studierende
Studenten in der gesetzlichen Krankenkasse, sowie ihre gegebenenfalls mitversicherten
Angehörigen (Kinder, Ehegatte) haben grundsätzlich Anspruch auf jede Leistung und
Mehrleistung der gesetzlichen Krankenkasse, soweit die Satzung nichts abweichendes
bestimmt.
Dies sind insbesondere:
– ärztliche und zahnärztliche Behandlung
– Versorgung mit notwendigem Zahnersatz
– Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittelversorgung
– Krankenhausbehandlung
– Früherkennungsuntersuchungen/Vorsorge
– Leistungen bei Schwangerschaft
– Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
– internationale Krankenversicherung innerhalb der EU-Staatengemeinschaft
– für akut aufgetretene Erkrankungen (Auslandskrankenschein)
Hinweis:
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht für Studenten jedoch nicht, da sie in
einem
speziellen Tarif der Krankenkassen versichert sind und kein Anspruch auf Lohn-
weiterzahlung durch einen Arbeitgeber besteht. Das Gleiche gilt für Leistungen
bei Mutterschaft. (Mutterschaftsgeld) |
Die gesetzlichen Arzneimittelzuzahlungen in Apotheken bzw. für andere Leistungen fallen
auch für gesetzlich krankenversicherte Studenten an. Eine Befreiung von den Gebühren ist
erst bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze (2% des Jahresbrutto-Einkommens)
durch die Krankenkasse möglich. Bei Studenten, die kein regelmäßiges Monatseinkommen
(Minijob) haben, richtet sich die Belastungsgrenze nach den Grenzwerten des Sozialamtes
für Personen ohne Einkommen (etwa 60,- EUR pro Kalenderjahr).
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