Studierende, die bei einem in
der
gesetzlichen Krankenkasse versicherten
Familienmitglied (Vater, Mutter, evtl. Ehegatte) mitversichert sind,
zahlen keinen Beitrag
zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Mitversicherung bei einem
Elternteil ist jedoch maximal bis zum vollendeten
25. Lebensjahr möglich. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit
verlängert die Familienversicherung
um die Dienstpflichtzeit.
Studenten, die einen in der
gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehegatten haben,
können sich für die gesamte Studienzeit bei diesem
kostenfrei mitversichern.
Voraussetzung für die
Familienversicherung ist u.a., dass der Familienangehörige
kein Gesamteinkommen hat, dass den Betrag von monatlich 400,- EUR hat.
(2005: Geringfügigkeitsgrenze = gültig in allen
Bundesländen.)
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